Januar 2019

Alle Fragen & Antworten zum Thema Altbausanierung

Bauherr/in asked:
on Januar 17, 2019 10:18 am
Kann ein Gebäude aus den 60er Jahren asbestbelastet sein?
 

VPB replied:
on Januar 18, 2019 3:07 pm
Grundsätzlich ja. Untersuchungen diesbezüglich sind angebracht. Vorsicht – Asbest kann auch in den Bodenbelägen, in Klebern, Spachtelmassen und Putzen vorhanden sein. Vor Abbruch untersuchen lassen!

Bauherr/in asked:
on Januar 17, 2019 10:17 am
Wir haben eine alte denkmalgeschützte Villa und möchten diese sanieren und umplanen. Die Balken sehen schon sehr marode aus. Sollten wir diese untersuchen lassen.
 

VPB replied:
on Januar 18, 2019 3:24 pm
Auf jeden Fall sollten die alten Holzkonstruktionen im Dachstuhl als auch in den Decken / Boden auf mögliche Schädigungen untersucht werden, bevor geplant wird! Aus eigener Erfahrung in diesem Bereich weiß ich, dass Unterlassungen schnell zu hohen, unerwarteten Kosten führen können. Als Entscheidungshilfe für weitere Planungen sind grundsätzliche Untersuchungen der Bausubstanz unerlässlich.

Bauherr/in asked:
on Januar 17, 2019 10:16 am
Ich möchte mein Dach neu eindecken und auch gleich neu dämmen. Worauf ist zu achten?
 

VPB replied:
on Januar 18, 2019 3:19 pm
Grundsätzlich ist immer eine genaue Analyse der Örtlichkeit notwendig, und es ist eine Berechnung der notwendigen Dämmstärke vorzunehmen. Ganz wichtig in diesem Zusammenhang ist die einzubauende Dampfbremse. Diese kann von außen nachträglich eingebaut werden oder aber von Innen, was immer Abbruchmaßnahmen im Innern mit sich führt. Es gibt sogenannte Vollsparrendämmungen (hier wird der Sparren voll ausgedämmt) oder auch Aufsparrendämmungen (hier auf den Sparren gedämmt), die meistens bei nachträglichen Dämmmaßnahmen Anwendung finden. Wichtig ist immer die genaue Detailplanung dieser Arbeiten, die von einem Fachmann (Ingenieur / Architekt) durchgeführt werden sollten. Zum Teil gibt es auch Fördermaßnahmen von der KfW-Bank für solche Maßnahmen.

Bauherr/in asked:
on Januar 14, 2019 11:37 pm
Guten Tag ich habe eine Eigentumswohnung erworben. Mir wurde angeboten die Fliesen arbeiten im eigenleistung zu machen um Kosten zu sparen. Was darf ich dann für die eigenleistung entge rechnen? Viele Grüße Ana
 

VPB replied:
on Januar 18, 2019 3:56 pm
Vielen Dank für Ihre Frage, die allerdings nicht zum heutigen Thema „Altbau“ passt. Was Sie grundsätzlich zum Thema Eigenleistung beachten müssen, finden Sie in unserem Serviceartikel hier www.vpb.de/presse-service-eigenleistung-hausbau.html wobei die Preise regional variieren und sich in unserem Text auf 2017 beziehen. Da bei einem Bauträgervertrag - das Objekt ist ja eine Eigentumswohnung - immer auch ein Grundstücksanteil mitveräußert wird, ist der Vertrag notariell zu beurkunden. Dasselbe gilt dann auch für Vertragsänderungen von einigem Gewicht. Ob die Ihnen vorgeschlagenen Änderungen darunter fallen oder nicht, können und dürfen wir nicht beurteilen, dafür wenden Sie sich bitte an entsprechende Juristen wie zB den beurkundenden Notar.

Bauherr/in asked:
on Januar 14, 2019 6:16 pm
Ich habe gehört, ein alter Bitumenanstrich, also eine schwarze Wanne, hält nur rund 30 Jahre, dann zersetzt sich der Anstrich und Feuchtigkeit kann ins Mauerwerk dringen. Ist das so? Meine ganzen Nachbarn (Reihenhaussiedlung) graben eben nach und nach ihre Häuser ab und isolieren neu. Kommt das auch auf uns zu oder gibt es da technisch Alternativen? Was ist mit abdichten von innen?
 

VPB replied:
on Januar 18, 2019 3:31 pm
Die alten Abdichtungen von außen sind schadhaft, nicht weil eine Bitumenabdichtung nur 30 Jahre hält, sondern Beschädigungen von außen (Steine) diese zerstören und weil in der Regel nicht gemäß den einschlägigen Normen abgedichtet wird. Hier wird unter anderem der Schutz der Abdichtung vorgeschrieben. Empfehlenswert ist immer die Abdichtung von außen – von innen ist es immer eine Lösung, wenn es von außen nicht geht. Es gibt auch Lösungen für eine Innenabdichtung. Nur sind diese im Allgemeinen nicht günstiger, wenn diese fachgerecht ausgeführt werden.

Bauherr/in asked:
on Januar 14, 2019 6:15 pm
Wir haben ein Haus von 1862. Im Keller blühen die Natursteinwände aus. Ist das bedenklich oder normal? Was könnte das sein? Was sollen wir tun? Welche Untersuchungen veranlassen? Oder einfach ignorieren. Sieht aus (und schmeckt ) wie Salz, riecht nicht.
 

VPB replied:
on Januar 18, 2019 2:31 pm
Bei einem Haus dieses Baujahres ist das normal, da damals die Wände nicht abgedichtet worden sind bzw. das Wissen noch nicht vorhanden war. Bei den Ausblühungen handelt es sich tatsächlich um Salze! Daher auch der Geschmack. Eine Untersuchung macht grundsätzlich Sinn, um festzustellen, ob eine Schädigung vorliegt, die abgestellt werden sollte. Grundsätzlich macht es dem Mauerwerk nichts aus, wenn es feucht ist.

Bauherr/in asked:
on Januar 14, 2019 6:15 pm
Wir haben ein Haus aus den später 60er Jahren. An den Kellerwänden fällt ringsum unten der Putz ständig ab, egal, wie oft wir ihn erneuern, es sind diese zwei Steinschichten unter der Trennschicht. Das sieht so ungepflegt aus, gibt es da gar keine dauerhafte Lösung? Irgendeinen vernünftigen Putz?
 

VPB replied:
on Januar 18, 2019 3:48 pm
Es gibt sogenannte Sanierungsputze oder auch Opferputze. Hierbei wird genau ermittelt, welche Kristalle – Salze sich im Mauerwerk befinden und wie hoch die Feuchtigkeitsbelastung ist. Hierauf abgestimmt können dann Putze aufgetragen werden, die eine bestimmte Lebensdauer haben und dann erneuert werden müssen. Eine Abdichtung von außen ist auch eine Möglichkeit, um die Ursache der Feuchtigkeitsbelastung abzustellen. Das ist aber die teure Variante. Es kommt immer darauf an, was Sie mit Ihrem Keller machen wollen. Ein Lagerraum hat natürlich nicht so hohe Ansprüche wie ein Wohnraum. Das muss man immer abwägen, bevor man saniert.

Bauherr/in asked:
on Januar 14, 2019 6:12 pm
Wir haben eine Schimmelecke im Souterrain, an der Wand, die im Erdreich steckt. Wasserleitungen sind nicht in der Wand, Feuchtigkeit kommt also wahrscheinlich von außen. Was können wir da eigentlich tun, um die Wand trocken zu legen? Müssen wir von außen abgraben und Abdichten? Oder geht das auch von innen? Gibt es eine billigere Methode, bei der wir nicht den ganzen Garten obendrüber aufreißen müssen?
 

VPB replied:
on Januar 18, 2019 3:35 pm
Grundsätzlich muss zunächst einmal die Ursache festgestellt werden. Eine Abdichtung von außen, ist in meinen Augen immer die beste Lösung, wenn dieses machbar ist. Oft ist es auch notwendig, eine horizontale Abdichtung vorzunehmen mittels Injektionsverfahren oder aber Eintreiben von Blechen. Man kann eine komplette Abdichtung von innen vornehmen – empfehlenswerter ist, wie schon gesagt, immer die Abdichtung von außen!

Bauherr/in asked:
on Januar 14, 2019 6:12 pm
Wir sind dabei, einen Altbau zu kaufen, den wir dann kräftig sanieren und auch viel umbauen wollen. Dazu wäre es gut, wenn wir alle alten Baupläne hätten. Muss der Verkäufer uns die eigentlich übergeben?
 

VPB replied:
on Januar 18, 2019 3:03 pm
Ein Fachanwalt kann Ihnen hier bestimmt weiterhelfen. Ob die Pläne übergeben werden müssen, kann ich nicht sagen – es macht aber auf alle Fälle Sinn, diese zu haben und ich wüsste auch nicht, was dagegen sprechen würde, diese zu übergeben, soweit vorhanden.

Bauherr/in asked:
on Januar 14, 2019 5:59 pm
Wir haben das Haus unserer Großmutter übernommen und möchten es nun nach und nach innen wie außen modernisieren. Für welche Sanierungsarbeiten gibt es eigentlich nennenswerte staatliche Zuschüsse? Was lohnt so richtig?
 

VPB replied:
on Januar 18, 2019 2:40 pm
Es gibt mehrere Möglichkeiten der Zuschüsse. In der Regel sind dies günstige Zinskonditionen der KfW-Bank. Sie können zum Beispiel eine komplette Sanierung des bestehenden Gebäudes zu einem Effizienzhaus vornehmen (wenn dieses möglich ist – das muss im Einzelfall untersucht werden). Es gibt allerdings auch Zuschüsse der KfW-Bank für Einzelmaßnahmen, wie zum Beispiel Erneuerung der Heizungsanlage, Dachdämmung, Fassadendämmung etc. Auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) betreibt Förderprogramme. Daneben gibt es auch Förderungen der Bundesländer, oft über deren Investitionsbanken. Und auch viele Kommunen subventionieren energetische oder sonstige Sanierungen. Ein zugelassener Energieberater kann Ihnen da im ersten Schritt weiterhelfen und Ihnen sagen, was sich lohnen würde. Im zweiten Schritt bedarf dieses dann einer genauen Planung durch einen Fachingenieur / Architekten.

Bauherr/in asked:
on Januar 14, 2019 5:57 pm
Wir wollen unser Fachwerkhaus dämmen. Von außen wäre schade drum. Also Innendämmung. Können wir das auch in Eigenhilfe machen? Es wird ja sonst so teuer.
 

VPB replied:
on Januar 18, 2019 2:34 pm
Grundsätzlich kann man alle Arbeiten in Eigenhilfe ausführen. Gerade aber bei der Sanierung / Dämmung von alten Fachwerkhäusern ist eine Fachberatung und Begleitung der Arbeiten durch einen Fachingenieur und/oder Architekten dringend anzuraten. Bei der Innendämmung kann es, aufgrund von Ausführungs-, Planungsfehlern, schnell zu Schäden kommen. Auch ist eine genaue Analyse der örtlichen Gegebenheiten (Wandaufbauten im Bestand etc.) im Vorwege der Arbeiten notwendig, um die richtigen Entscheidungen treffen zu können.

Bauherr/in asked:
on Januar 14, 2019 5:56 pm
Wir haben einen Teil unseres Hauses seit Jahren vermietet. Nun ist der alte Energieausweis abgelaufen. Der Mieter will nun den neuen sehen. Ich dachte, nur neue Mieter haben das Recht auf einen aktuellen Energieausweis. Er lebt aber schon lange bei uns und hat ihn beim Einzug gesehen. Gibt es da eine neue Regelung? Kann er einen neuen Energieausweis fordern?
 

VPB replied:
on Januar 18, 2019 2:51 pm
Grundsätzlich muss ein gültiger Energieausweis vorhanden sein. Bei Ablauf ist es empfehlenswert, diesen zu erneuern. Ob nun Ihr Mieter ein Anrecht auf erneute Vorlage des Energieausweises hat, kann ich Ihnen nicht beantworten, da es sich hier um eine Rechtsfrage handelt. Hierzu sollten Sie bei Bedarf einen Anwalt kontaktieren.

Bauherr/in asked:
on Januar 14, 2019 5:56 pm
Ich habe gelesen, alle Heizungen, die jetzt 30 Jahre alt sind, müssen erneuert werden. Beim VPB steht, erst soll man sich einen Überblick verschaffen, um sinnvoll vorzugehen. Wie passt das zusammen?
 

VPB replied:
on Januar 18, 2019 3:02 pm
Der Verordnungsgeber geht davon aus, dass gewisse Heizkessel ab 30 Jahren technisch so überholt sind, dass sich eine Neuanschaffung auch finanziell rechnet. Technisch gesehen ist das oft sogar schon vor Ablauf der 30 Jahre der Fall. Natürlich sollte man sich als Eigentümer auch dann ein Bild davon machen, welche energetischen Sanierungsmaßnahmen sinnvoll sind, denn mit einer zusätzlichen Dämmung kann man zum Beispiel auch erreichen, dass man die neue Heizanlage gleich kleiner dimensionieren kann. Alte Heizkessel unterliegen in der Regel der sogenannten Nachrüstungspflicht gemäß § 10 EnEV und müssen in Abhängigkeit ihres Herstell-/Einbaujahres ausgetauscht werden; ausgenommen sind Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertkessel, sowie heizungstechnische Anlagen, deren Nennleistung weniger als vier Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt beträgt, zudem besondere Anlagen nach § 13 Absatz 3 Nummer 2 bis 4. Eine wichtige Ausnahme findet sich zudem unter § 10 EnEV Abs. 4 – Bei Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohneinheiten: hat der Eigentümer vor dem 01.02. 2002 davon in einer selbst gewohnt, dann muss nicht nachgerüstet werden. Es wird also niemand gezwungen, von kleiner Rente neue Kessel anzuschaffen, die er vielleicht nur noch wenige Jahre nutzen kann. Bei Eigentümerwechsel nach dem 01.02.2002 aber muss getauscht werden! Ebenso nicht bei Nachweis der Unwirtschaftlichkeit der Investitionen in einer angemessenen Frist. Das dürfte aber in der Praxis schwierig sein.