Glossarbegriff

Folgenden Begriff versuchen wir für Sie etwas genauer zu erklären. Ziel ist es, Ihnen unsere Arbeit und den damit verbundenen eigenen Anspruch näher zu bringen.

Name des Begriffes: Schornsteinfeger
Beschreibungen des Begriffes:

Schornsteinfeger

Seit Anfang 2013 können Hausbesitzer ihren Schornsteinfeger frei wählen. Allerdings gibt es nach wie vor die Kehr- und Messpflicht, und der Bezirksschornsteinfeger ist weiterhin eine wichtige Instanz. Er heißt jetzt "bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger" und führt zweimal alle sieben Jahre die sogenannte Feuerstättenschau durch. Dabei handelt es sich um die Begutachtung aller Feuerungsanlagen im Haus. Die Feuerstättenschau dient dem vorbeugenden Brandschutz. Nach der Prüfung bekommt der Eigentümer einen sogenannten Feuerstättenbescheid. Darin steht, welche Reinigungs-, Überprüfungs- und Messarbeiten an den Feuerungsanlagen wann erledigt werden müssen. Der Hausbesitzer ist damit in der Pflicht, er muss die vorgeschriebenen Arbeiten fristgerecht erledigen lassen - und dies dem Bezirksschornsteinfeger auch nachweisen. Es ist deshalb ratsam, ab und zu in den Feuerstättenbescheid zu schauen, um keine Fristen zu versäumen. Frei ist der Hausbesitzer bei der Wahl des Experten: Mit der Ausführung der im Feuerstättenbescheid auferlegten Arbeiten darf er jeden freien, zugelassen Schornsteinfeger beauftragen - auch den bisherigen Bezirksschornsteinfeger. Hauseigentümer können sich also einen freien Fachmann suchen, müssen dafür aber mehr Bürokratie in Kauf nehmen. Oder sie beauftragen weiterhin den Bezirksschornsteinfeger, und der erledigt alles aus einer Hand. Letzten Endes ist das eine Frage des Preises und der Leistung. Hausbesitzer müssen das individuell abwägen.

Typ des Begriffes: definition
Sprache des Begriffes (2 Zeichen ISO Code): de
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