Glossarbegriff

Folgenden Begriff versuchen wir für Sie etwas genauer zu erklären. Ziel ist es, Ihnen unsere Arbeit und den damit verbundenen eigenen Anspruch näher zu bringen.

Name des Begriffes: Protokollierung
Beschreibungen des Begriffes:

Protokollierung

Schlüsselfertighaus, Grundstück und Eigentumswohnung kann man in Deutschland nur über den Notar kaufen. Der Notar ist neutral, er setzt oft selbst den Vertrag auf und muss jedenfalls prüfen prüft, ob er dem Gesetz entspricht. Nicht prüfen muss er aber beispielsweise, ob Sie – etwa beim Kauf eines Schlüsselfertighauses – im Vertrag wirtschaftlich oder legal einseitig benachteiligt werden. Das müssen sie selbst tun, am besten mit Hilfe eines unabhängigen Sachverständigen. Der Notar stellt Ihnen den Vertragsentwurf in der Regel zwei Wochen vor der Protokollierung zur Verfügung. Und er beantwortet bei der Protokollierung ausführlich Ihre Fragen. Das ist seine Aufgabe. Nutzen Sie die Vorlaufzeit, um den Vertrag genau zu prüfen. Keinesfalls sollten Sie sich am Tag der Protokollierung auf Vorschläge ihres Vertragspartners einlassen, schnell noch handschriftliche Änderungen am Vertrag vorzunehmen. In diesem Augenblick können Sie die Tragweite solcher Änderungen gar nicht prüfen, die sich nachher wahrscheinlich zu Ihren Ungunsten auswirken. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen! Verschieben Sie lieber die Unterschrift und gehen Sie auf Nummer sicher. Lesen Sie mehr dazu im VPB-Ratgeber "Hauskauf beim Notar".

Typ des Begriffes: definition
Sprache des Begriffes (2 Zeichen ISO Code): de
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