Glossarbegriff

Folgenden Begriff versuchen wir für Sie etwas genauer zu erklären. Ziel ist es, Ihnen unsere Arbeit und den damit verbundenen eigenen Anspruch näher zu bringen.

Name des Begriffes: Lastenzuschuss
Beschreibungen des Begriffes:

Lastenzuschuss

Es kann jeden treffen: Der Job ist weg und Haus oder Eigentumswohnung sind noch nicht abbezahlt. Was tun? Es gibt einen Rettungsanker: Nicht nur Mieter, sondern auch Eigentümer, die ihr Haus oder ihre Eigentumswohnung selbst bewohnen und unverschuldet in Not geraten sind, haben Anspruch auf Wohngeld, den sogenannten Lastenzuschuss. Ob Sie im Falle eines Falles zum Kreis der Berechtigten gehören und wie viel Geld Sie bekommen, das hängt von drei Faktoren ab: der Anzahl der Haushaltsmitglieder, dem Gesamteinkommen und der Belastung durch den Baukredit. Der Zuschuss wird in der Regel für ein Jahr bewilligt, danach ist ein neuer Antrag erforderlich. Antragsformulare gibt es bei der örtlichen Wohngeldstelle der Gemeinde- oder Kreisverwaltung.

Typ des Begriffes: definition
Sprache des Begriffes (2 Zeichen ISO Code): de
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