Glossarbegriff

Folgenden Begriff versuchen wir für Sie etwas genauer zu erklären. Ziel ist es, Ihnen unsere Arbeit und den damit verbundenen eigenen Anspruch näher zu bringen.

Name des Begriffes: Courtage
Beschreibungen des Begriffes:

Courtage

Wenn Sie auf der Suche nach einem Grundstück, Haus oder einer Eigentumswohnung sind, dann bekommen Sie immer wieder Angebote von Maklern. Für erfolgreiche Vermittlungsdienste steht dem Makler eine Honorarzahlung zu, genannt Courtage. Viele Makler versuchen sich gleich beim ersten Kontakt diese Zahlung vertraglich zu sichern. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht in Ruhe geprüft haben. Klären Sie immer, wer die Courtage oder welchen Anteil davon übernimmt, der Käufer oder der Verkäufer. Arbeiten Sie möglichst nur mit alteingesessenen Maklern zusammen – die ein gutes Renommee haben! Und ganz wichtig: Wenn Sie die Immobilie bereits kennen, etwa über Freunde, dann teilen Sie dies dem Makler umgehend mit. Nur so können Sie im Falle eines Vertragsabschlusses die Zahlung der Courtage vermeiden. Wenn Sie selbst einen Makler mit dem Verkauf einer Immobilie beauftragen, klären Sie genau, welche Pflichten er damit übernimmt. Überlegen Sie, ob ein Alleinauftrag sinnvoll ist – und begrenzen Sie diesen gegebenenfalls zeitlich, damit Sie den Makler wechseln können.

Typ des Begriffes: definition
Sprache des Begriffes (2 Zeichen ISO Code): de
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