Der VPB: Verbraucherschutzverband für private Bauherren

Bauen gehört zu den letzten großen Abenteuern unserer Zeit: Zehntausende Familien wagen es jedes Jahr, sie investieren ihr gesamtes Vermögen in ein eigenes Zuhause und verschulden sich auf Jahrzehnte. Solche schwerwiegenden Entscheidungen müssen sorgfältig vorbereitet werden. Dazu benötigen Bauherren Hilfe, Beratung und auch Schutz – speziell Verbraucherschutz. Der VPB ist der ältester aller Verbraucherschutzverbände der Bauherren in Deutschland!

Warum benötigen Bauherren Verbraucherschutz?

Früher kaufte sich eine Familie ein schönes Grundstück, suchte sich einen Architekten und plante mit ihm gemeinsam Schritt für Schritt ihr Haus. Der Planer wahrte die Interessen der Familie gegenüber Behörden, Fachplanern und Handwerkern. Von Verbrauchschutz für Bauherren war damals noch nicht die Rede.

Das musste auch nicht sein, denn der Architekt war Sachwalter des Bauherrn. Das ist heute nicht mehr so, nicht, weil Architekten nicht für Familien planen wollten, sondern weil immer mehr Bauherren keinen Mut zum selbstgeplanten Haus mehr haben. Zu teuer, zu aufwändig, zu nervenaufreibend befürchten sie, wird der eigene Hausbau. Sie entscheiden sich deshalb zunehmend für Schlüsselfertigangebote. Rund 75 Prozent aller Neubauten werden heute schlüsselfertig angeboten. Viele Kommunen verstärken den Trend: Sie bieten privaten Bauherren gar kein Bauland mehr an, sondern veräußern Neubaugelände nur noch an Investoren. Der Investor kauft das Gelände, parzelliert und bebaut es und verkauft die Einzelobjekt.

Der private Bauherr ist also vom Bauherrn zum Käufer mutiert. Und weil er mit dem Bauen selbst jetzt fast nichts mehr zu tun hat, hat er auch weitgehend den Einfluss auf „seine“ Baustelle verloren. Alles, was dort passiert, wird vorab im Bauvertrag vereinbart. Dabei herrscht Vertragsgestaltungsfreiheit. Das ist an sich ein hohes Gut, aber in diesem Fall mitunter auch zum Nachteil des Bauherren und Käufer. Denn der Schlüsselfertiganbieter lässt sich seine Interessen im Vertrag vom eigenen Baufachanwalt detailliert ausarbeiten – immer in seinem Sinne. Der Bauherr muss den Vertrag in der Regel akzeptieren, mit allen für ihn damit verbundenen Mängeln. Es sei denn, er holt sich rechtzeitig Hilfe und fachliche Unterstützung, beim VPB – dem Verbraucherschutzverband der Bauherren.

Verbraucherschutzverband Bauherren

Verbraucherrechte und Verbraucherschutz sind heute in aller Munde. Und das ist auch gut so. Zwar gibt es in Deutschland kein eigenes Verbraucherschutzgesetz, aber in fast allen Bereichen sind im Laufe der vergangenen Jahrzehnte strikte Verbraucherschutzregeln etabliert worden. Lediglich auf dem Bausektor hapert es noch. Der VPB schließt hier als Verbraucherschutzverband für Bauherren seit bald vier Jahrzehnten eine große Lücke.

Im Gegensatz zu anderen, die sich auch als Verbrauchschutzverbände der Bauherren sehen, ist das VPB mit Abstand der älteste Bauherren- und Verbraucherschutzbund, der nur und ausschließlich die Interessen der Bauherren schützt; viele andere „Verbraucherschutzverbände der Bauherren“ sehen das weniger streng - sie vertreten und zertifizieren auch Schlüsselfertiganbieter und deren Objekte. Das ist nach VPB-Ansicht keinesfalls Verbraucherschutz für Bauherren!

Die strikte Orientierung ausschließlich an den Interessen der Bauherren hat in diesem Verbraucherschutzverband eine lange Tradition: Der VPB wurde 1976 von Bauherren für Bauherren gegründet, weil immer mehr Bauherren der wachsenden Marktmacht der Schlüsselfertiganbieter ratlos gegenüber standen. Viele waren auf unseriöse Anbieter hereingefallen. Hatten Zeit und Geld verloren und zum Schluss doch kein Traumhaus gebaut. Nach dem Bauen waren sie zwar klüger, oft aber auch um eines ärmer. Dies zu verhindern gründeten damals Bauherren gezielt einen Verbrauchschutzverband für Bauherren.

Verbraucherschutzverbände gibt es heute auf fast allen Gebieten: Im Gesundheitsbereich, beim Arbeits- oder Umweltschutz, im Mietrecht, im Kaufrechtvertragsrecht. Dass immer mehr Entscheidungen auch zu Gunsten des Verbrauchers Bauherr fallen, hängt auch mit der Jahrzehnte langen Lobbyarbeit des VPB zusammen, der sich immer wieder als Verbraucherschutzverband für die Belange der Bauherren eingesetzt hat und dies bis heute tut. Denn der Verbraucher Bauherr genießt heute längst noch nicht den Schutz, der er haben müsste – zumal angesichts der enormen Summen die der einzelne Verbraucher hier investiert.

Verbraucherschutz liegt im Argen

Die Qualität am Bau wird von Jahr zu Jahr schlechter, beobachtet der Verband Privater Bauherren (VPB). Speziell bei Schlüsselfertiganbietern liegt der Verbraucherschutz im Argen. Jedes Jahr zum Jahreswechsel befragt der VPB seine über 60 Regionalbüros in der Bundesrepublik nach ihren aktuellen Erfahrungen. Schwerpunkt der Erhebung sind stets die alltäglichen Ärgernisse und Probleme beim Bauen mit Bauträgern und Generalübernehmern, so genannten Schlüsselfertiganbietern.

Der Verbraucherschutzverband kommt seit Jahren zu denselben Ergebnissen: Nach wie vor haben private Bauherren bei Vertragsabschlüssen mit Schlüsselfertiganbietern schlechte Karten, denn nach wie vor gibt es keine verbindlichen Vorschriften zum Vertragsinhalt oder zur Vertragsgestaltung. Immer noch können Bauträger ihre Bau- und Leistungsbeschreibungen weitgehend nach eigenen Vorstellungen formulieren. Sie diktieren damit die Bedingungen, die Zahlungspläne und auch die Termine. Der private Bauherr ist ihnen ausgeliefert. Ein Verbraucherschutzverband für Bauherren ist also dringend nötig!

Nach Untersuchungen des VPB fehlen bei gut zwei Dritteln aller Bauverträge wichtige Planungsleistungen. Darunter fallen beispielsweise statische Berechnungen, Baugrundgutachten, Entwässerungspläne, aber auch Wärmebedarfsberechnungen, das Einmessen von Garagen auf dem Grundstück oder Anträge für die Anschlüsse von Gas, Wasser, Strom. All diese Dinge gehören zu einem wirklich schlüsselfertigen Haus, müssen aber, weil sie im Vertrag gar nicht aufgeführt sind, zusätzlich bezahlt werden, erläutert der VPB.

Ähnlich verhält es sich mit wichtigen Bauleistungen. Der Anschluss des Hauses ans Kanalnetz zum Beispiel, die sorgfältige, in vielen Baugebieten nötige Kellerisolierung oder die ausreichende Wärmedämmung des Daches gehören zu einem schlüsselfertigen Haus. Sie sollten deshalb auch Bestandteil des Vertrags sein. Das sind sie aber oft nicht. In knapp der Hälfte aller vom VPB begutachteten Fälle versuchen Auftragnehmer wichtige Leistungen im Vertrag zu ignorieren und hinterher zusätzlich in Rechnung zu stellen. Seriös ist das nicht, kritisiert der Verbrauchschutzverband im Sinne der Bauherren.

Häufig fehlen in den Leistungsbeschreibungen klare Angaben über die Qualität der Baustoffe und der Ausstattung. Preise für Sanitär-Objekte, Türen, Fliesen, Teppiche oder Böden sollten unbedingt vor Vertragsabschluss präzise festgelegt werden, denn da der Anbieter nicht verpflichtet ist, seine Kalkulation im Angebot offen zu legen, fallen eventuelle Sonder- und Änderungswünsche der Kunden hinterher erfahrungsgemäß besonders teuer aus, betont der Bauherrenschutzverband. Oft sind auch unentbehrliche Baustelleneinrichtungen wie Befestigungen von Kranstandplätzen oder Baustrom und Bauwasser sowie Versicherungen im Vertrag gar nicht erwähnt, beobachtet der VPB, die Extrakosten dafür werden aber zum Schluss immer dem Bauherrn aufgebrummt. Die ist kein Verbraucherschutz für den Bauherrn.

Kritik übt der Verbraucherschutzverband auch an den Zahlungsplänen der Schlüsselfertiganbieter. Üblich ist am Bau die Zahlung Zug um Zug und nach erbrachter Leistung. Bestimmte Abschlagszahlungen je nach Baufortschritt sind völlig in Ordnung. In 64 Prozent aller vom VPB bearbeiteten Fälle entspricht der Zahlungsplan aber nicht dem Baufortschritt. Fast zwei Drittel der Bauherren leisteten nach wie vor unfreiwillig Vorkasse. Das ist gefährlich, denn geht das Unternehmen dann in Insolvenz, verliert der Bauherr sein Geld. Verbraucherschutz sieht anders aus!

Unerfreuliches Fazit: Die Unternehmen sichern sich nach allen Seiten hin ab. Der Bauherr dagegen genießt kaum Verbraucherschutz! Rechtzeitige Beratung schon vor Vertragsabschluss und die kontinuierliche Betreuung des Baus durch einen unabhängigen Bausachverständigen bieten nach wie vor den besten Schutz vor bösen Überraschungen und unerwarteten Nachzahlungen. Das ist das wesentliche Anliegen eines Verbrauchschutzverbandes für private Bauherren.